Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in seinem Ausspruch über das Unterlassungsbegehren als unbekämpft unberührt bleibt, wird im übrigen dahingehend abgeändert, daß es einschließlich seines unbekämpften und bestätigten Teiles insgesamt wie folgt zu lauten hat: 1…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin handelt mit Textilien der Marke "BLEIFREI". Die Beklagte betreibt in Österreich Einzelhandelsgeschäfte für Modewaren. Sie erwarb über einen Zwischenhändler größere von der Klägerin am 1.7.1994 exportierte Restposten, reimportierte diese und brachte die Waren sodan…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Abweisung des Feststellungs- und Veröffentlichungsbegehrens gerichtete außerordentliche Revision der Klägerin ist zulässig, weil das Berufungsgericht zu Unrecht davon ausgegangen ist, daß die Klägerin ihrer Behauptungs- und Beweispflicht im Hinblick auf das Veröffentlichungsbegehren n…