Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss, der in seiner Bestätigung der erstinstanzlichen Zurückweisung der Klage als Wiederaufnahmsklage als unangefochten unberührt bleibt, wird darüber hinaus dahin abgeändert, dass die mit Punkt 1. des erstinstanzliche…
Text Begründung: Die Klägerin, die damals ungarische Staatsbürgerin war, schloss am 1. 10. 1972 mit dem damaligen österreichischen Botschafter in Ungarn einen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit als Stubenmädchen in der österreichischen Botschaft in Budapest. Sie verrichtete in der Folge die vereinbarte…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs ist gemäß §§ 46 Abs 1, 47 Abs 1 ASGG zulässig, weil die Vorinstanzen die für die Wahrung der Rechtssicherheit erhebliche Rechtsfrage der hinreichenden Substantiierung der Klagebehauptungen unrichtig gelöst haben (9 ObA 119/89; 9 ObA 308/90). Nach Lehre und Rech…