JudikaturJustizRS0037400

RS0037400 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 1977

Es begründet eine Nichtigkeit nach § 477 Z 8 ZPO, wenn mitgebrachte Satzschriften zum Verhandlungsprotokoll eingelegt werden und das Parteivorbingen durch Verweis auf die Aufzeichnungen beurkundet wird.