Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen, mit denen der Widerspruch des Antragstellers als verspätet zurückgewiesen wurde, werden aufgehoben. Der Antragsteller wird auf die Entscheidung in der Hauptsache verwiesen. 2. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Antrags…
Text Begründung: Zu 1 . In der unrichtigen Annahme, der Antragsteller habe in der mündlichen Verhandlung vom 25. 3. 2004 keine Zustellung einer Protokollabschrift beantragt, wurde das Protokoll übertragen und zu den Akten genommen. Tatsächlich hatte der Antragsteller aber die Zustellung einer Protokolla…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist zulässig. Er ist auch berechtigt, weil die Vorinstanzen, wie den obigen Ausführungen zu entnehmen ist, die Frage der Rechtzeitigkeit des Widerspruchs unrichtig beurteilt haben. Es entspricht der Judikatur des Obersten Gerichtshofs, dass der von einer Partei…