JudikaturJustizRS0037203

RS0037203 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2021

Bei der Beurteilung, ob ungebührlicherweise störender Lärm vorliegt, kommt es nicht bloß auf die Lautstärke an, zu beachten ist auch, ob die Beeinträchtigung häufig und lang andauernd erfolgt, maßgeblich ist weiters auch die Tageszeit (vgl VwGH in ZfV 1980/1/126 und ZfV 1977/2/504).

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