JudikaturJustizRS0037161

RS0037161 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. April 2016

Der Richter darf eine Klage wegen ungenügender Substantiierung des Anspruches erst abweisen, wenn er auf die Vervollständigung des tatsächlichen Vorbringens hingewirkt hat. Dies gilt auch im Anwaltsprozess.

Entscheidungen
15