Spruch 1.) Die Revision wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Zweitbeklagte richtet. 2.) Im übrigen, also soweit sich die Revision gegen die erstbeklagte Partei richtet, wird ihr Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden in ihren die erstbeklagte Partei betreffenden Teilen aufgehoben. …
Text Begründung: Der damalige Bürgermeister der erstbeklagten Partei, einer Gemeinde, schloß mit der Zweitbeklagten, der Inhaberin eines Verkehrsunternehmens, für das Schuljahr 1978/79 und für die folgenden Schuljahre Verträge über die Beförderung von Schülern im Gelegenheitsverkehr nach dem Vormittags…
Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes erhobene außerordentliche Revision ist mangels der Voraussetzung des § 502 Abs 1 ZPO unzulässig, soweit sie sich auf die Zweitbeklagte bezieht (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit sie die erstbeklagte Partei betrifft, ist sie hingegen zul…