JudikaturJustizRS0037129

RS0037129 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2000

Das privatrechtliche Subventionsverhältnis kommt entweder dadurch zustande, daß der Subventionsnehmer die im Anbot enthaltene Zusicherung annimmt oder er selbst zuerst einen solchen Antrag stellt, worauf das Subventionsverhältnis durch die Zusicherung der subventionsvergebenden Stelle begründet wird.

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3