JudikaturJustizRS0037127

RS0037127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2013

Die Anleitungspflicht des Richters geht gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien keineswegs so weit, dass der Rechtsanwalt aufzufordern wäre, ein Sachvorbringen in einer bestimmten Richtung zu erstatten und hiefür Beweise anzubieten.

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