Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.292,80 (darin enthalten S 548,80 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat mit Mietvertrag vom 24. Oktober 1959 die Wohnung im 1. Stock des Hauses Badgastein, Waggerl Straße 3, bestehend aus vier Zimmern, Küche, Bad, Speisekammer, WC und Gang samt Kellerabteil und Holzlage sowie dem Recht der Mitbenützung von Waschküche, Trockenboden …
Rechtliche Beurteilung Die wegen Aktenwidrigkeit, Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobene Revision des Beklagten ist nicht berechtigt. Es trifft zwar zu, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Gliederung eines Urteiles nach § 417 ZPO nicht dazu führt, daß zusätzliche, im Rah…