Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.189,44 EUR (darin 198,24 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Versicherungsmaklerin. Unternehmensgegenstand der Beklagten ist der Betrieb von Bergbahnen. Am 1. 12. 2003 unterfertigte die Beklagte über Anbot der Klägerin eine Maklervereinbarung, die unter anderem folgenden Inhalt aufwies: „1. Die umseitigen Allgemeinen Gesc…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1.1 Der zwischen den Streitteilen abgeschlossene Unternehmer-Maklervertrag unterliegt den besonderen Bestimmungen der §§ 26 ff MaklerG. Während die allgemeine Maklerdefinition des § 1 MaklerG die nicht ständige…