JudikaturJustizRS0037015

RS0037015 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2023

Die Bindung an die Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hier: Die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist, haben die Gerichte selbständig zu beurteilen.

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