RS0036994 – OGH Rechtssatz
RS0036994 – OGH Rechtssatz
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Neues Vorbringen nach Schluß der Verhandlung ist, falls es abgewiesen wird, nicht mit abgesondertem Beschlusse, sondern im Urteil abzuweisen. Trotz Zustellung eines abgesonderten Beschlusses kann die Abweisung noch in der Berufung angefochten werden.