JudikaturJustizRS0036981

RS0036981 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2023

Gerichte sind an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden gebunden, und zwar selbst dann, wenn diese Verfügungen unvollständig oder fehlerhaft sein sollten; eine inhaltliche Überprüfung eines Verwaltungsbescheides durch das Gericht hat nicht stattzufinden.

Entscheidungen
87