Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit insgesamt S 12.988,80 (darin enthalten S 2.164,80 Umsatzsteuer)…
Text Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 4.9.1992 eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei S 77.335,04 sA mit der Behauptung, die Firma A***** habe der beklagten Partei Waren geliefert und ihre daraus resultierenden Forderungen an die klagende Partei abgetreten. Die beklagte Partei bestritt das …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der beklagten Partei gegen diesen Beschluß ist zulässig und berechtigt. Die Rechtsansicht des Gerichtes zweiter Instanz, daß die Vereinbarung "ewigen Ruhens" keine Prozeßbeendigung infolge vertraglichen Verzichtes auf den gerichtlichen Rechtsschutz bewirke, in diesem Sinne gar nicht zul…