Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende und beklagte Partei ist schuldig, der beklagten und klagenden Partei die mit 8.624,16 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.437,36 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber folgendes zu erwidern:…
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der klagenden (und beklagten) Partei: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen, wonach der Beklagte zwar nur die etwa ein Viertel des Gesamtbetriebes umfassende Abteilung "Putzlappenproduktion samt Verkauf" leitete, aber auch wesentliche Agenden…