JudikaturJustizRS0036891

RS0036891 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 1959

Die Unterbrechung des Verfahrens ist vom Parteiwillen unabhängig. Die Einbringung eines Nachsichtgesuches gemäß § 27 VerbotsG ist kein Unterbrechungsgrund nach § 190 ZPO. Wer eine Tätigkeit ausgeübt hat, die zum Aufgabenkreis der im § 7 der dritten Durchführungsverordnung angeführten Funktionären gewöhnlich gehört, unterliegt den Bestimmungen des § 17 VerbotsG, auch wenn er satzungsgemäß nicht für das Amt bestellt wurde.