Spruch Der Fruchtgenußberechtigte ist nicht verpflichtet, dem Liegenschaftseigentümer die von diesem bezahlte, auf die Liegenschaft selbst entfallende Vermögenssteuer zu ersetzen. Entscheidung vom 14. Dezember 1955, 3 Ob 580/55. I. Instanz: Bezirksgericht Pregarten; II. Instanz: Landesgericht Linz - Nord…
Text Die Kläger sind Fruchtnießer des den Beklagten gehörigen Hauses in W., EZ. 336 der Katastralgemeinde B. Sie begehren die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung des Betrages von 4000 S mit der Begründung, die Beklagten hätten diesen Betrag eigenmächtig von den den Klägern gehörigen Zinserträgnissen…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Ansicht der Vorinstanzen, die Kläger seien zur Tragung bzw. zum Ersatz der von den Beklagten ausgelegten Vermögenssteuer für das Haus als Fruchtnießer verpflichtet, ist verfehlt. Gemäß § 4 Abs. 1 des Vermögenssteuergesetzes vom 16. Oktober 1934, DRGBl. I S. 1052, in der zul…