JudikaturJustizRS0036865

RS0036865 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2018

Die Gerichte sind auch dann an rechtskräftigen Verwaltungsbescheide gebunden, wenn den im gerichtlichen Verfahren Beteiligten im Verwaltungsverfahren vor der dort zuständigen Behörde keine Beteiligtenstellung zugekommen ist.

Entscheidungen
6