JudikaturJustizRS0036830

RS0036830 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. September 2004

Stirbt eine Partei während des Revisionsverfahrens, ist gemäß § 81

1. DVEheG der Rechtsstreit in Ansehung der Hauptsache als erledigt anzusehen. Die bereits erflossenen Urteile sind in diesem Umfang wirkungslos.

Entscheidungen
4