Spruch Der Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 15 Abs 1 FBG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).…
Text Begründung: Das Erstgericht wies den Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen die Zwangsstrafverfügungen vom 20. 10. 2014 ab. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht …
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs zeigt keine erhebliche Rechtsfrage (§ 62 Abs 1 AußStrG) auf. Wurde die Prozesshandlung durch einen Irrtum versäumt, dann beginnt nach ständiger Rechtsprechung die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit dessen möglicher Aufklärung, sofe…