Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben . Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass die Anträge der Antragsgegner auf Unterbrechung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens AZ 23 Cg 37/17s des Landesgerichts Klagenfurt abgewiesen werd…
Text Begründung: Die Viertantragsgegnerin, deren Vorstandsmitglieder die Erst- bis Drittantragsgegner sind, ist seit 1. 10. 1999 zu FN ***** im Firmenbuch des Erstgerichts eingetragen. Erststifter ist Ing. G***** G***** sen, Zweitstifterin dessen damalige Ehefrau (die Antragstellerin), Drittstifterin die…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig (§ 26 Abs 4, § 62 Abs 1 AußStrG); er ist auch berechtigt. 1. Das Rechtsmittelverfahren gegen eine Unterbrechung eines außerstreitigen Verfahrens (§ 25 AußStrG) ist einseitig, handelt es sich doch bei dieser Entscheidung nicht um eine Entscheidung über die Sache iSd §…