Spruch Elektrische Wellen, aber auch von in Betrieb stehenden elektrischen Anlagen und elektrischen Verbrauchseinrichtungen ausgehende elektrische und magnetische Felder sowie Strahlen sind Immissionen im Sinne des § 364 Abs. 2 ABGB Da die Errichtung von Sendeanlagen zur gesetzlich vorgesehenen Tätigkeit …
Text In den Jahren 1967 bis 1970 errichtete die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (nunmehr Österreichischer Rundfunk) auf dem 2166 m hohen Dobratsch (der Villacher Alpe) eine UKW- und Fernsehsendeanlage mit einem etwa 160 m hohen Sendeturm. Zur Sendeanlage führt eine ebenfal…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Auszugehen ist davon, daß die beklagte Partei Eigentümerin der Liegenschaft ist, auf der die Talstation der Materialseilbahn auf dem Dobratsch errichtet wurde. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht, mit der Substanz eines Gründeigentums nach Willkür zu schalten (§ 354 ABG…