Spruch Soweit die beklagte Partei den Beschluß des Berufungsgerichtes bekämpft, mit dem die von ihr erhobene Berufung wegen Nichtigkeit verworfen wurde, wird ihr Rechtsmittel zurückgewiesen. Im übrigen wird der Revision teilweise Folge gegeben. Soweit das Berufungsgericht der Klägerin den Betrag von S 330.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Bek…
Rechtliche Beurteilung Soweit er allerdings in ihr inhaltlich die Verwerfung seiner Nichtigkeitsberufung bekämpft, ist sein Rechtsmittel gemäß § 519 Abs 1 ZPO unzulässig. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird zwar zur Gänze angefochten, das von der Klägerin gestellte Begehren wird davon aber nur insoweit berührt, als di…