Spruch Der außerordentlichen Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit Ausnahme der rechtskräftigen Abweisung des Zinsenmehrbegehrens aus 14.506,37 EUR für die Zeit vom 17. April 2009 bis 23. November 2011 aufgehoben und die Rechtssache insoweit an d…
Text Begründung: Die Klägerin betreibt einen Windpark in Niederösterreich und erzeugt damit Elektrizität. Die Windkraftanlage der Klägerin ist an das Verteilernetz der Beklagten angeschlossen, in das sie den erzeugten Ökostrom einspeist. Für diese Einspeisung zahlte sie in den Jahren 2009 bis 2011 aufgru…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig und im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags berechtigt. 1. Soweit die Rechtsmittelwerberin in dritter Instanz Nichtigkeit infolge Unzulässigk…