Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 2.860,15 (darin S 400,-- Barauslagen und S 223,65 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens sowie d…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 10. November 1982 (bei Beilage H) erwarb der beklagte Verein von der Klägerin eine auf dem Gelände des Bahnhofes Krems stehende, mit Dachpappe gedeckte Holzriegelbauhalle um den Betrag von S 47.500,-- zuzüglich S 8550,-- Umsatzsteuer, zusammen also S 56.050…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage, ob die trotz des Abnahmeverzuges des Beklagten auf der Erfüllung des Vertrages bestehende Klägerin unter den gegebenen Umständen ihre Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der eigenen Leistungsbereitschaft verletzt und damit …