Spruch Nach Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung ist eine neuerliche erste Tagsatzung anzuordnen. Entscheidung vom 13. Jänner 1960, 5 Ob 562/59. I. Instanz: Landesgericht Salzburg; II. Instanz: Oberlandesgericht Linz.…
Text Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 19. September 1959 wurde dem Beklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung vom 26. Mai 1959 bewilligt und das bei der Tagsatzung gefällte Versäumungsurteil aufgehoben. Gleichzeitig trug das Erstgericht dem Beklag…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil der Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes einer sachlichen Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung gleichkommt. Der Revisionsrekurs ist aber nicht berechtigt. Nach § 150 ZPO. tritt der Rechtsstreit durch die Bewilligung der Wiederei…