JudikaturJustizRS0036653

RS0036653 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2022

Teilanfechtung und damit Teilrechtskraft treten nur ein, wenn die Teilanfechtung zweifelsfrei nach objektiven Auslegungskriterien erklärt ist, wobei der gesamte Inhalt des Rechtsmittels heranzuziehen ist.

Entscheidungen
12