RS0036642 – OGH Rechtssatz
RS0036642 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Rekurs gegen die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung über den Widerspruch gegen die Entmündigung ist unzulässig.
RS0036642 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Rekurs gegen die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung über den Widerspruch gegen die Entmündigung ist unzulässig.