Spruch Nach Schluß der mündlichen Verhandlung in erster Instanz können die Parteien Ruhen des Verfahrens nicht mehr gültig vereinbaren Entscheidung vom 15. März 1966, 8 Ob 56/66 I. Instanz: Bezirksgericht Favoriten; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien…
Text Die klagende Partei kundigte der beklagten Partei das im Hause in Wien 10, H.-Gasse 10, gemietete Geschäftslokale für den 31. Dezember 1964 auf. Nach rechtskräftig erhobenen Einwendungen durch den Masseverwalter in dem damals über das Vermögen der beklagten Partei eröffneten - inzwischen eingestellt…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst war die Frage zu prüfen, ob der Rekurs der Nebenintervenientin überhaupt zulässig ist. An sich ist ein Rekurs gegen die Versagung der Anordnung einer Tagsatzung zulässig (arg. e contrario § 130 (2) ZPO., Pollak, Österreichisches Zivilprozeßrecht[2], I. Band, § 90 III d…