Spruch 1. Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 2. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Kläger begehrte zuletzt von seiner geschiedenen Ehefrau Schadenersatz mit der Begründung, sie habe ihm bei aufrechter Ehe den Zutritt zum Haus mit der Ehewohnung grundlos verwehrt, wodurch es dazu gekommen sei, dass er zur Zahlung von Geldunterhalt an die beiden gemeinsamen Kinder ve…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist nicht zulässig, sein Rekurs nicht berechtigt. Darüber kann bereits entschieden werden, obwohl das nach § 65 Abs 2 ZPO dafür zuständige Erstgericht über den mit der außerordentlichen Revision verbundenen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einschli…