Spruch Der Revisionsrekurs der zweitbetreibenden Partei Dr.Gerhard E***** wird zurückgewiesen. Dem Revisionsrekurs der erstbetreibenden Partei wird Folge gegeben. In Abänderung der angefochtenen Entscheidung wird der erstgerichtliche Beschluß insoweit wieder hergestellt, als der Antrag der Masseverwalter…
Text Begründung: Nach den Zahlungsbefehlen des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 6.Mai 1991, GZ 6 C 911/91p-2, vom 23.Mai 1991, GZ 6 C 1046/91s-2 und vom 28. Juni 1991, GZ 6 C 1361/91i-2, haben die Verpflichteten zur ungeteilten Hand an den Erstbetreibenden an Unternehmenspachtzins für die Zeiträume vom 15…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Zweitbetreibenden ist jedenfalls unzulässig. Nach § 78 EO gelten, soweit nichts anderes angeordnet ist, auch im Exekutionsverfahren die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über das Rechtsmittel des Rekurses (§§ 514 bis 528a ZPO). Nach dem also anzuwendenden § 52…