Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird aufgetragen, unter Abstandnahme von dem gebrauchten Zurückweisungsgrund über die Berufung der klagenden Partei zu entscheiden. Die Rekurskosten sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Mit dem Urteil des Erstgerichtes wurde das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, dem Kläger die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 5. 2003 zu gewähren, abgewiesen. Das Berufungsgericht wies die Berufung des Klägers mit der Begründung zurück, das erstgerichtliche Urteil …
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene Rekurs des Klägers ist berechtigt. Nach § 464 Abs 3 Satz 1 ZPO beginnt die Berufungsfrist für eine die Verfahrenshilfe genießende oder beantragende Partei, die innerhalb dieser Frist die Beigebung eines Rechtsanwaltes beantragt, mit der Zustellung des Bescheides…