RS0036406 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Soll unbewegliches Vermögen die Leistung einer Sicherheit ersetzen, muß es dem Zugriff zur Hereinbringung einer allfälligen Prozeßkostenersatzforderung zugänglich sein.
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Soll unbewegliches Vermögen die Leistung einer Sicherheit ersetzen, muß es dem Zugriff zur Hereinbringung einer allfälligen Prozeßkostenersatzforderung zugänglich sein.