Text Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren mit Urteil vom 3. 10. 2006 ab. Die Berufung der Klägerin wies das Berufungsgericht als verspätet zurück. Da die angefochtene Entscheidung am 14. 2. 2007 zugestellt worden sei, sei die am 19. 3. 2007 beim Erstgericht überreichte Berufung verspätet. G…
Rechtliche Beurteilung Der ordnungsgemäß verbesserte Rekurs ist nicht berechtigt. Die Rekurswerberin macht geltend, das Ersturteil sei nicht am Mittwoch, den 14. 2. 2007, sondern erst am Montag, den 19. 2. 2007, zugestellt worden. Aus dem Protokoll des Postabholers der Arbeiterkammer Wien gehe eindeutig hervor, dass am 14…