Spruch Zwischen den im § 101 (1) ZPO. angeführten Zustellorten besteht die Wahl; sie sind gleichrangig Die Ersatzzustellung an Mitbeschäftigte des Empfängers ist unzulässig. Entscheidung vom 9. März 1965, 8 Ob 72/65 I. Instanz: Bezirksgericht Innere Stadt Wien; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechts…
Text Dem außerehelichen Vater der mj. Christine K., der Autobusschaffner der Wiener Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, ist, wurde der erstgerichtliche Unterhaltsbemessungsbeschluß am 9. November 1964 in der Garage Sch.-Str. durch Ausfolgung an einen Kanzleibeamten der Wiener Stadtwerke zugestellt. Der vom Va…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die die Zustellung betreffenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung gelten gemäß § 6 AußStrG. auch für Zustellungen im Verfahren außer Streitsachen. Gemäß § 101 (1) ZPO. ist die Zustellung in der Wohnung, in der gewerblichen Betriebsstätte, im Geschäftsraum oder am Arbeitsplatz,…