Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Gericht zweiter Instanz eine neue Entscheidung über den Rekurs der verpflichteten Partei vom 28. Oktober 2016, im ERV eingebracht am 8. November 2016, unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 17. Oktober 2016, GZ 15 E 2441/16v 5, wies das Erstgericht den von der Verpflichtetenvertreterin erhobenen Einspruch gegen die Exekutionsbewilligung vom 30. September 2016 ab. Dieser Beschluss wurde (nur) dem Verpflichteten persönlich am 22. Oktober 2016 zugestellt. Am…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt , weil der Rekurs des Verpflichteten zu Unrecht als verspätet zurückgewiesen wurde. 1. Da vom Erstgericht am 27. Oktober 2016 (nur) die Zustellung des Abweisungsbeschlusses ON 5 an die Vertreterin des Verpflichteten verfügt wurde, ist nicht von der Erl…