JudikaturJustizRS0036250

RS0036250 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2021

§ 73 Abs 2 ZPO zählt jene Fälle, in denen eine Frist durch den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes unterbrochen wird, keineswegs erschöpfend auf.

Entscheidungen
4