JudikaturJustizRS0036234

RS0036234 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Das Fehlen einer der nach dem Vollstreckungsabkommen BGBl 1961/115 zur Bewilligung der Exekution notwendigen Voraussetzungen (Vorlage des Originals des Schiedsspruches im Urtext und einer beglaubigten Übersetzung, je mit Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit) ist ein verbesserungsfähiges Formgebrechen.