Spruch Die im § 145 (2) ZPO. vorgesehene Begünstigung der säumigen Partei gilt auch für den Fall des § 399 ZPO. Entscheidung vom 22. Oktober 1968, 4 Ob 542/68. I. Instanz: Bezirksgericht Leoben; II. Instanz: Kreisgericht Leoben.…
Text Die Kläger betreiben in L. gemeinsam eine Rechtsanwaltskanzlei. Sie begehren vom Beklagten die Bezahlung eines Honorarbetrages von 10.000 S samt 4% Zinsen seit dem Klagstag mit der Begründung, der Beklagte habe beabsichtigt, mit der Firma St. in K. über ein ihm gehöriges Geschäftslokal in L. einen M…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Kläger bekämpfen mit ihrem Rekurs den angefochtenen Beschluß lediglich insoweit, als das Berufungsgericht den Eintritt der Säumnisfolgen gegen den Beklagten hinsichtlich der Einwendung des Mangels der Klagslegitimation des Erstklägers ablehnt. Daß ein ausdrücklicher Antrag a…