JudikaturJustizRS0036177

RS0036177 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2017

Die Bewilligung einer Teil - Verfahrenshilfe ist im Gesetz nur insoweit vorgesehen, als der Umfang der gesetzlich normierten Begünstigungen beschränkt werden kann. Ansonsten wirkt die Verfahrenshilfe für das ganze Verfahren, für das sie beantragt wurde.

Entscheidungen
17