JudikaturJustizRS0036144

RS0036144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 1971

Die Nichtdurchführbarkeit der Vollstreckung des Beschlusses auf Ergänzung der Sicherstellung gemäß § 62 Abs 2 ZPO hat nicht die Wirkung, daß die Klage als zurückgenommen erklärt werden könnte.