JudikaturJustizRS0036068

RS0036068 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1934

Der Antrag auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten muß bei der ersten Tagsatzung bei dem zunächst angerufenen Gerichte gestellt werden. Ein erst bei dem nach § 261 Abs 6 ZPO einschreitenden Gericht erhobener diesbezüglicher Antrag ist verspätet.