RS0036068 – OGH Rechtssatz
RS0036068 – OGH Rechtssatz
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Der Antrag auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten muß bei der ersten Tagsatzung bei dem zunächst angerufenen Gerichte gestellt werden. Ein erst bei dem nach § 261 Abs 6 ZPO einschreitenden Gericht erhobener diesbezüglicher Antrag ist verspätet.