JudikaturJustizRS0036064

RS0036064 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 1967

Der Antrag auf Sicherheitsleistung für Prozeßkosten kann im bezirksgerichtlichen Verfahren bei Beginn der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung (spätestens vor dem mündlichen Vortrag eines vorbereitenden Schriftsatzes, worin bereits zum Klagsvorbringen Stellung genommen wurde,) gestellt werden.