Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben und in der Sache selbst zu Recht erkannt: „Das Klagebegehren, 1. es werde festgestellt, dass der in der Generalversammlung der Gesellschafter der B***** Gesellschaft mbH vom 23. 3. 2010 gefasste Beschluss, mit dem Mag. A***** B***** zum Vorsitzenden der Generalversamml…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist mit einer Stammeinlage, die 25 % des Stammkapitals entspricht, Gesellschafterin der Beklagten und war von 30. 5. 1974 bis jedenfalls 23. 3. 2010 deren alleinige und selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin. Weitere Gesellschafter der Beklagten sind der E…
Rechtliche Beurteilung 1. Vorweg ist festzuhalten, dass der Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts - wie sich im Zusammenhalt mit der ausdrücklich nur die Punkte 1., 3., 5., 7., 8. und 9. des Spruchs bekämpfenden Berufung ergibt - nur die angeführten Spruchpunkte erfasst. Weil die Sache bei richtiger rechtlicher Beurte…