JudikaturJustizRS0035992

RS0035992 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 1986

Im Bestandverfahren ist die Nebenintervention des Untermieters zulässig, auch wenn der Aufgekündigte keine Einwendungen gegen die Kündigung erhebt; die Hauptpartei kann ungeachtet dieser Nebenintervention mit Wirksamkeit gegen den Untermieter über die Bestandrechte verfügen.

Entscheidungen
6