RS0035861 – OGH Rechtssatz
RS0035861 – OGH Rechtssatz
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Im Falle des § 46 Abs 1 erster Satz ZPO ist der Kostenersatz den unterlegenen Revisionswerbern nicht nach dem Verhältnis der von ihnen erhobenen Ansprüche, sondern nach Kopfteilen aufzuerlegen.