JudikaturJustizRS0035861

RS0035861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 1974

Im Falle des § 46 Abs 1 erster Satz ZPO ist der Kostenersatz den unterlegenen Revisionswerbern nicht nach dem Verhältnis der von ihnen erhobenen Ansprüche, sondern nach Kopfteilen aufzuerlegen.