Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 335,64 EUR (darin 55,94 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, erhielt am 14. 10. 2011 auf seinem Mobiltelefon per SMS eine Werbenachricht der Beklagten, in dem ihm diese die Durchführung einer Begutachtung nach § 57a KFG für ein auf seinen Namen zugelassenes Kraftfahrzeug anbot. Mit Schreiben vom 10. 2. 2012 warf er de…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs des Klägers ist zulässig (vgl nur RIS Justiz RS0043882; RS0043861), aber nicht berechtigt. Es entspricht der ständigen Judikatur, dass vorprozessuale Kosten erst dann selbstständig eingeklagt werden können, wenn kein Hauptanspruch mehr besteht (RIS Justiz RS0111906; vgl…