Spruch 1. Dem Revisionsrekurs gegen die Zurückweisung des Rekurses wird nicht Folge gegeben. Der Einschreiter Mag. M***** R***** ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.538,54 EUR (darin 423,09 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. 2. Der Rekurs gegen …
Text Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist Rechtsanwalt und war Sachwalter des ursprünglichen Klägers. In dessen Namen brachte er mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung die diesem Verfahren zugrunde liegende Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Übergabsvertrags und auf Einwilligung in di…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil entgegen der Ansicht des Revisionsgegners mangels meritorischer Entscheidung des Rekursgerichts keine Bestätigung im Sinne des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO vorliegt und die Frage, ob bzw unter welchen Umständen ein Sachwalter zugleich auch über eine Prozessvollmacht iSd…