Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der rekursgerichtliche Beschluß wird dahin abgeändert, daß der erstinstanzliche Beschluß, soweit damit die Nebenintervention zugelassen wurde, ersatzlos aufgehoben wird. Die klagende Partei ist schuldig, dem Nebenintervenienten die mit S 7.410,60 bestimmten Ko…
Text Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zum Ersatz seines Verdienstentganges von S 30.000 und zur Zahlung eines Schmerzengeldes von S 150.000, weil er vom 11. April 1983 bis 23. Juni 1983 rechtswidrig im Polizeigefangenenhaus in Villach angehalten worden sei. Der bekla…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Erich L*** als Nebenintervenient ist berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die vom Rekursgericht im Wege der Berichtigung nachgetragene Bewertung des Beschwerdegegenstandes mit Rücksicht auf den in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstand unbeachtlich ist, sodaß auch ein…