Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.634,24 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 439,04 S Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Erika T*** war Hauptmieterin einer Wohnung im Haus der Beklagten und bewohnte diese zusammen mit dem Kläger, ihrem Ehemann. Am 29. Dezember 1983 brachte sie gegen den Kläger eine Scheidungsklage ein und stellte den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Beschlu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des Ausspruches des Berufungsgerichtes zulässig, aber nicht berechtigt. Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes anerkannt, daß ein Eintrittsberechtigter den Bestand seines Mietrechtes trotz rechtskräftig gegen die Verlassenschaft ausgesprochener…