Spruch Ist schon im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ausdrücklich Kollektivvertretung vorgesehen oder wird den Geschäftsführern diese Form der Vertretung durch Gesellschaftsbeschluß vorgeschrieben, dann sind nach Wegfall eines Geschäftsführers die restlichen Geschäftsführer nicht befugt, die Gesellschaft nu…
Text Die vorliegende, auf Zahlung von 5458 S samt Anhang gerichtete Klage wurde der beklagten GmbH zu Handen ihres Geschäftsführers Dipl.-Kfm. Heinz L am 25. August 1976 durch Hinterlegung zugestellt. Bei der ersten Tagsatzung am 17. September 1976 erschien für die Beklagte der Rechtsanwaltsanwärter Dr. …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs wendet sich primär gegen die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß die Vollmacht des Beklagtenvertreters im Hinblick auf § 18 Abs. 2 GmbHG nicht nur von Johann G, sondern auch von den beiden anderen Geschäftsführern der beklagten GmbH zu unterfertigen gewesen wäre…